SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Ich ermächtige/Wir ermächtigen die Stadt Staufenberg Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Stadt Staufenberg auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


Hinweise: SEPA-Lastschriftmandate werden nur von Eigentümern, jedoch nicht von Mietern eines Objekts angenommen. Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt nur für aktuell durch Bescheid/ Rechnung festgesetzte Forderungen. Für jede weitere in Zukunft hinzukommende Forderung (z.B. neues Objekt, weiterer Hund, etc.) ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bereits zur Zahlung fällig gewordene Forderungen (Rückstände) werden mit Nebenforderungen, sofern diese durch Mahnung, Beitreibung, Rücklastschrift, etc. entstanden sind, abgebucht.

Magistrat der Stadt Staufenberg, Tarjanplatz 1, 35460 Staufenberg
DE60ZZZ00000037786
Die Mandatsreferenz wird von der Stadt Staufenberg vergeben.

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Gemeinschaftskasse Lollar-Staufenberg
Holzmühler Weg 76
35457 Lollar

Telefon: 06406/920-124 bis -127

E-Mail: gemeinschaftskasse@lollar.info


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